Empfehlungen der UNO für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
Bern, 4.5.2022 - Der UN-Behindertenrechtsausschuss hat der Schweiz nach der Prüfung des Staatenberichts vom 14. – 16. März 2022 in Genf seine Empfehlungen für die Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) unterbreitet. Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Bundesrat an dessen Sitzung vom 4. Mai 2022 über die Empfehlungen des Ausschusses informiert. Diese fliessen in die behindertenpolitischen Massnahmen des Bundesrats für die Jahre 2023 – 2026 ein.