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Veröffentlicht am 2. Juni 2022

Ukraine: Schutzstatus S kann bei ausgedehnten Heimatreisen widerrufen werden

Bern-Wabern, 2.6.2022 - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat nach Konsultation der Kantone, Städte und Gemeinden festgelegt, dass das SEM den Schutzstatus S geflohener Personen widerrufen kann, wenn sich diese mehr als 15 Tage pro Quartal in der Ukraine aufhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die belegen können, dass ihr Aufenthalt dazu diente, die Rückkehr in den Heimatstaat vorzubereiten. Mit einer Aufhebung des Schutzstatus muss auch rechnen, wer seinen Lebensmittelpunkt in einen Drittstaat verlegt.