Bundesrat will einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz verlängern
Bern, 3.6.2022 - Mit der Rückkehr in die normale Lage per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie übernommen. Dem Bund sollen aber weiterhin einzelne bewährte Instrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Der Bundesrat möchte deshalb einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis im Juni 2024 verlängern, etwa für die Übernahme der Testkosten und die Ausstellung von Covid-Zertifikaten. Die Rückmeldungen in der Konsultation waren weitgehend positiv. Der Bundesrat hat die Botschaft mit den Gesetzesänderungen am 3. Juni 2022 ans Parlament überwiesen.