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Veröffentlicht am 3. Juni 2022

Bundesrat will Regelung zum Covid-19-Test bei Rückführungen verlängern

Bern, 3.6.2022 - Wer die Schweiz verlassen muss, kann seit dem 2. Oktober 2021 zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden, wenn eine Wegweisung ansonsten nicht vollzogen werden kann. Denn viele Staaten verlangen weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen. Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgabe weiterhin erfüllen können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 eine Botschaft zur Verlängerung dieser Regelung bis Ende Juni 2024 verabschiedet.