SECO ermöglicht Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung
Bern, 20.6.2022 - Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, können ein Gesuch auf Überprüfung ihrer KAE-Ansprüche für diesen Zeitraum stellen. Aufgrund eines Bundesratsentscheids kann für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil geltend gemacht werden. Unternehmen können ab dem 7. Juli 2022 entsprechende Gesuche via eService auf dem Portal arbeit.swiss einreichen.