Möglichkeiten der Digitalisierung im Betreibungswesen besser nutzen
Bern, 22.6.2022 - Der Bundesrat will die Digitalisierung im Betreibungswesen vorantreiben. Unter anderem soll die Verwendung elektronischer Verlustscheine gefördert und die Versteigerung von beweglichen Vermögensgegenständen über Online-Plattformen ausdrücklich im Gesetz geregelt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in die Vernehmlassung geschickt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 17. Oktober 2022.