Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen im Jahr 2021: Sechster Tätigkeitsbericht des EDA
Bern, 22.6.2022 - 2021 gingen beim EDA 157 Meldungen von Firmen ein, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollten. Dies ergibt der sechste Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Privaten Sicherheitsdienstleistungen. Es wurden drei Prüfverfahren eingeleitet. Verbot wurde keines ausgesprochen. Das Jahr 2021 war stark durch die Auswirkungen der Revision der Ausführungsverordnung des Gesetztes geprägt. Aufgrund dieser Revision ist die Zahl der meldepflichtigen Tätigkeiten im Berichtsjahr stark zurückgegangen. Der Bundesrat hat den Bericht in seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 zur Kenntnis genommen.