Lücke im Handelsregister wird geschlossen
Bern, 29.6.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und zur Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer eröffnet. Künftig soll die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV dem Bundesamt für Statistik BFS Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, aber mit einem Mehrwertsteuerumsatz von mindestens 100 000 Franken, automatisiert melden können. Damit können Handelsregisterbehörden Eintragungen einfacher überprüfen. Der administrative Aufwand für Unternehmen sowie Behörden wird reduziert.