Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 4. Juli 2022

Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken eröffnet

Bern, 4.7.2022 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 4. Juli 2022 die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Mit dieser Vorlage sollen die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten finalen Basel III Standards in Schweizer Recht überführt werden. Damit ist gewährleistet, dass der Schweizer Bankenplatz im internationalen Wettbewerb weiterhin über gute Bedingungen verfügt. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. Oktober 2022. Vorbehalten bleibt eine Verlängerung der Vernehmlassungsfrist, falls kurz vor deren Ablauf wichtige Jurisdiktionen ihre Regulierungsentwürfe veröffentlichen sollten.