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Veröffentlicht am 15. Juli 2022

Ab 02.08.2022 sind bestimmte Fahrten mit Händlerschildern in Italien möglich

Bern, 15.7.2022 - Die Schweiz und Italien haben ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von italienischen Probefahrten-Bewilligungen und schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweisen unterzeichnet. Das Abkommen erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen. Es tritt am 02.08.2022 in Kraft.