Zinsbesteuerungsabkommen tritt in Kraft
Bern, 24.6.2005 - Termingerecht auf den 1. Juli tritt das Abkommen über die Zinsbesteuerung zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Kernstück des Abkommens ist die Bereitschaft der Schweiz zur Einführung eines Steuerrückbehalts auf Zinserträge von EU-Steuerpflichtigen. Alternativ zum Steuerrückbehalt besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung der Zinszahlung an die Wohnsitzstaaten der Zinsempfänger. Damit stellt unser Land einerseits sicher, dass die Zinsbesteuerungsrichtlinie nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Anderseits bleibt das in der schweizerischen Rechtsordnung verankerte steuerliche Bankgeheimnis im Bereich der Einkommenssteuern gewahrt. Das Abkommen ist Bestandteil der Bilateralen II, die am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet und in der Wintersession 2004 vom Parlament genehmigt worden sind. Die definitive Publikation der entsprechenden Erlasse erfolgt am 28. Juni 2005 in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts.