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Veröffentlicht am 24. August 2022

Die Einführung von Tempo-30-Zonen erleichtern und Fahrgemeinschaften fördern

Bern, 24.8.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24.08.2022 beschlossen, dass die BehördenTempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen neu ohne Gutachten einrichten können. Zudem führt der Bundesrat ein Symbol für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) ein. Die Anpassungen der Signalisationsverordnung (SSV) sowie der Verordnung des UVEK über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.