Revisionsaufsichtsrecht hat sich grundsätzlich bewährt
Bern, 31.8.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 einen Bericht zum Handlungsbedarf im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht gutgeheissen. Darin kommt er zum Schluss, dass sich das geltende Revisionsrecht grundsätzlich bewährt hat. Künftig soll im Gesetz aber definiert werden, unter welchen Voraussetzungen ein bundesnahes Unternehmen gleichzeitig eine Gesellschaft des öffentlichen Interesses ist. Zudem will der Bundesrat im Bereich der Pensionskassen die Anforderungen an die Qualität der Revisoren überprüfen.