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Veröffentlicht am 7. September 2022

Zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung verlängert

Bern, 7.9.2022 - Die Auffangeinrichtung BVG soll für weitere vier Jahre Freizügigkeitsgelder bei der Bundestresorerie zinslos anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7.9.2022 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis 7. November 2022.