Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 20. Oktober 2022

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1. Januar 2023

Bern, 20.10.2022 - Auf den 1. Januar 2023 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.