Kreditsperre im Dauerrecht verankert
Bern, 8.12.2006 - Die Kreditsperre, deren jetzige gesetzliche Grundlage per 31. Dezember 2007 ausläuft, soll ins Dauerrecht überführt werden. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes ans Parlament verabschiedet. Kreditsperren sind ein wirksames Instrument zur Haushaltssteuerung. Sie werden insbesondere zur Gewährleistung eines schuldenbremsekonformen Voranschlags eingesetzt. Seit 1997 haben Bundesrat und Parlament sechs Mal auf die Kreditsperre zurückgegriffen und damit den Bundeshaushalt insgesamt um über eine Milliarde Franken entlastet.