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Veröffentlicht am 2. November 2022

«Public Clouds Bund»: Leistungen können bezogen werden

Bern, 2.11.2022 - Das Bundesverwaltungsgericht lehnt den Antrag einer Privatperson auf vorsorgliche Massnahmen ab. Die Person hatte verlangt, den Bezug von Cloud-Diensten bei ausländischen Anbietern vorsorglich zu verbieten. Die Einheiten der Bundesverwaltung können nun im Rahmen von «Public Clouds Bund» Cloud-Dienste beziehen. Für jedes Projekt müssen vor dem Bezug umfangreiche Abklärungen vorgenommen werden.