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Veröffentlicht am 10. Juni 2005

Besserer Fussgängerschutz bei Personen- und Lieferwagen

Bern, 10.6.2005 - Zum Schutz der Fussgänger soll künftig die Frontpartie von Personen- und Lieferwagen unter 2500 Kilogramm Gesamtgewicht erhöhten Sicherheits-anforderungen genügen. Der Bundesrat hat die technischen Vorschriften für Fahrzeuge an strengere Umwelt- und Verkehrssicherheitstandards angepasst und mit den EG-Vorschriften harmonisiert.