Schutzstatus S wird nicht aufgehoben
Bern, 9.11.2022 - Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. November 2022 entschieden. Die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S werden um ein Jahr verlängert.