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Veröffentlicht am 16. November 2022

Personenfreizügigkeit: Der Bundesrat aktiviert die Schutzklausel gegenüber Kroatien

Bern, 16.11.2022 - Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt erneut beschränkt. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien ist im laufenden Jahr stark gestiegen und hat die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) festgelegten Schwellenwerte überschritten. Der Bundesrat hat daher an seiner Sitzung vom 16. November 2022 beschlossen, die im FZA vorgesehene Schutzklausel anzuwenden.