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Veröffentlicht am 28. November 2022

Zulassung von Ärztinnen und Ärzten: Die regionalen Versorgungsgrade nach Fachgebiet sind publiziert

Bern, 28.11.2022 - 2020 haben die Kantone ein Instrument erhalten, um die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zu beschränken. Diese Zulassungsbeschränkung soll sich künftig unter anderem am regionalen Versorgungsgrad orientieren. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die entsprechende Verordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Mit diesem Schritt soll eine Überversorgung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden.