Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Dezember 2022

Ambulant vor stationär: Bund und Kantone führen nur noch eine Liste

Bern, 1.12.2022 - Seit 2019 gilt auf Bundesebene eine Liste mit sechs Gruppen von Eingriffen, die in der Regel nur noch vergütet werden, wenn sie ambulant durchgeführt werden, ausser es liegen besondere Umstände vor. Mehrere Kantone gehen noch weiter und führen auf ihren Listen zusätzliche Eingriffe auf. Ein Evaluationsbericht im Auftrag des BAG empfiehlt, dass die verschiedenen Listen schweizweit harmonisiert werden. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird entsprechend angepasst.