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Veröffentlicht am 16. Dezember 2022

Bundesrat lehnt elektronische Fussfesseln im Ausländerrecht ab

Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat will keine gesetzliche Grundlage schaffen, um Electronic Monitoring im Ausländerrecht als Alternativen zur Administrativhaft einzuführen. Dagegen will er im Ausländer- und Integrationsgesetz eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Personen mit einer Anwesenheitspflicht belegen zu können. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 entschieden. Grundlage des Entscheids ist der Bericht zur «Einführung elektronischer Fussfesseln im Ausländer- und Integrationsgesetz».