Coronavirus: Verlängerung der Schutzmassnahmen im Asylbereich
Bern, 16.12.2022 - Mit der Covid-19-Verordnung Asyl hat der Bundesrat im Frühjahr 2020 Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Damit stellte er sicher, dass auch im Asylbereich der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährleistet und gleichzeitig die Durchführung von Asyl- und Wegweisungsverfahren sichergestellt ist. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 bis Ende Juni 2024 verlängert.