Fürsorgerische Unterbringung: Revision hat Ziele weitgehend erreicht
Bern, 16.12.2022 - Im Jahr 2013 sind die neuen Bestimmungen über die fürsorgerische Unterbringung (FU) als Teil des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in Kraft getreten. Bei der FU von erwachsenen Personen kommt eine Evaluation zum Schluss, dass die mit dieser Revision angestrebten Ziele grundsätzlich erreicht wurden, dass in einzelnen Bereichen aber Überprüfungsbedarf besteht. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 darüber informiert. In einem nächsten Schritt will der Bundesrat auch die FU von Minderjährigen evaluieren und im Anschluss über eine allfällige Revision der Bestimmungen zur FU entscheiden.