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Veröffentlicht am 16. Dezember 2022

Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes

Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) überwiesen. Er will damit die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung sowie die Verschärfung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität.