Bundesrat ermöglicht Zusammenarbeit mit Europäischer Staatsanwaltschaft
Bern, 21.12.2022 - Der Bundesrat ermöglicht der Schweiz die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Mit einer neuen Verordnung hat er am 21. Dezember 2022 die dafür notwendige Rechtsgrundlage geschaffen. Gestützt darauf können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden künftig Beweismittel und Informationen mit der EUStA austauschen. Damit stärkt der Bundesrat die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.