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Veröffentlicht am 21. Dezember 2022

Energie: Bundesrat setzt Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen in Kraft

Bern, 21.12.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage gutgeheissen. Sie regelt den Betrieb der für die Reserve bezeichneten Anlagen für die Zeit ab 22. Dezember 2022 bis am 31. Mai 2023. Für diese Anlagen werden die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung, beziehungsweise die Betriebsstundenbeschränkung temporär aufgehoben. Die Massnahmen zur Begrenzung des Lärms und der Luftschadstoffe für Reservekraftwerke werden in der jeweiligen Betriebsbewilligung des UVEK individuell festgelegt.