Bundesrat erachtet Voraussetzungen für Einführung des dritten Geschlechts als nicht erfüllt
Bern, 21.12.2022 - Das binäre Geschlechtermodell ist in der schweizerischen Gesellschaft nach wie vor stark verankert. Dies hält der Bundesrat in einem Postulatsbericht fest, den er an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 verabschiedet hat. Die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts oder für einen generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sind derzeit nicht gegeben. Eine Änderung des binären Geschlechtermodells wäre ausserdem mit zahlreichen Anpassungen der Verfassung und der Gesetze von Bund und Kantonen verbunden.