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Veröffentlicht am 15. Oktober 2003

PFLICHT ZUR BEKANNTGABE VON ZAHNARZTTARIFEN: Der Bundesrat will Preistransparenz

Bern, 15.10.2003 - Zahnärzte müssen ihre Preise offen legen. Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2003 vom Ergebnis der Vernehmlassung zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung Kenntnis genommen. Nach Ansicht des Bundesrates haben Konsumenten ein berechtigtes Interesse daran, über die Preise für eine zahnärztliche Dienstleistung vor der Behandlung informiert zu werden.