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Veröffentlicht am 1. Februar 2023

Die Auffangeinrichtung soll weiterhin Freizügigkeitsgelder zinslos anlegen können

Bern, 1.2.2023 - Die Auffangeinrichtung BVG soll für weitere vier Jahre Freizügigkeitsgelder bei der Bundestresorerie zinslos anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.