Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers: Start der Vernehmlassung
Bern, 25.1.2023 - Das elektronische Patientendossier (EPD) soll in zwei Schritten weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 eine erste Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier sowie die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV) bis am 2. Mai 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten einer umfassenden Revision sichergestellt werden. Mit dieser sollen unter anderem die ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, ein EPD zu führen und das EPD als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesetzlich verankert werden.