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Veröffentlicht am 22. Februar 2023

Erwachsenenschutzrecht: Familiensolidarität und Selbstbestimmung von Betroffenen stärken

Bern, 22.2.2023 - Der Bundesrat will das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht punktuell verbessern. Insbesondere sollen nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) einbezogen werden. Zudem soll das Selbstbestimmungsrecht betroffener Personen weiter gestärkt werden. Damit trägt der Bundesrat der anfänglichen Kritik Rechnung und erfüllt verschiedene parlamentarische Vorstösse. Er hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. Sie dauert bis zum 31. Mai 2023.