Der Bundesrat bewilligt die Wiederaufnahme von Versuchen mit E-Voting
Bern, 3.3.2023 - An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 18. Juni 2023.