Auswertung von Datenträgern im Asylverfahren: Eröffnung der Vernehmlassung
Bern, 10.3.2023 - Künftig kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) Daten auf Handys oder Computern auswerten, wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht anders festgestellt werden können. Das hat das Parlament 2021 beschlossen. An seiner Sitzung vom 10. März 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den für die Umsetzung notwendigen Verordnungsanpassungen eröffnet.