Bundesrat konkretisiert Entlastungsmassnahmen bei den gebundenen Ausgaben
Bern, 29.3.2023 - Der Bundesrat hat am 25. Januar und am 15. Februar 2023 Entscheide zur Entlastung des Haushalts gefällt. Für 2024 hat er bereits Bereinigungsmassnahmen von 2 Milliarden Franken beschlossen. Da diese Massnahmen jedoch nicht ausreichen, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu beseitigen, will er auch bei den stark gebundenen Ausgaben ansetzen. An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat der Bundesrat diesen Beschluss konkretisiert: Er sieht befristete Senkungen der Bundesbeiträge an die ALV, den Bahninfrastrukturfonds sowie eine Senkung des Kantonsanteils an der Direkten Bundessteuer vor. Die Vernehmlassungsvorlage ist für den Juni geplant. Leistungsseitige Massnahmen in der AHV insbesondere im Bereich der Witwenrenten sollen mit einer separaten Vorlage an die Hand genommen werden und den Bundeshaushalt ab 2026 entlasten. Mit diesem Massnahmenpaket soll der Bundeshaushalt ab 2025 mit rund 600 bis 700 Millionen pro Jahr entlastet werden. Es verbleibt damit in den Finanzplanjahren weiterhin ein Defizit.