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Veröffentlicht am 23. Februar 2000

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

Bern, 23.2.2000 - Technische Revision für eine Leistungs- und KostenoptimierungDer Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung vom Vernehmlassungsverfahren über die Änderung des AVIG Kenntnis genommen und die Vorlage mit einer Botschaft an die Eidg. Räte überwiesen. Künftig sollen sich die Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen und den Arbeitslosenkassen an den erzielten Wirkungen und nicht mehr an den erbrachten Leistungen orientieren. Diese technische Vollzugsoptimierung erfolgt im Vorfeld einer ordentlichen AVIG-Revision.