Schweiz setzt humanitäre Ausnahme bei UNO-Sanktionen um
Bern, 26.4.2023 - Am 26. April 2023 hat der Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, um die vom UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 2664 (2002) geschaffene humanitäre Ausnahme umzusetzen. Diese Ausnahmeregelung für die Anwendung gezielter Finanzsanktionen betrifft alle Sanktionsregime der UNO. Gleichzeitig übernimmt der Bundesrat die in der Resolution 2615 (2021) vorgesehene humanitäre Ausnahme zu Afghanistan. Die Änderung der betreffenden Verordnungen tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.