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Veröffentlicht am 17. November 2004

Herabsetzung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmende

Bern, 17.11.2004 - Anlässlich seiner Sitzung vom 17.11.2004 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung des Arbeitsgesetzes zu unterbreiten. Nach dieser Vorlage soll das Schutzalter für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, heute auf 20 Jahre für Lehrlinge und 19 Jahre für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgelegt, auf 18 Jahre herabgesetzt werden.