Online-Dienste sollen die Nutzung journalistischer Leistungen vergüten
Bern, 24.5.2023 - Medienunternehmen sollen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste künftig eine Vergütung erhalten. Davon sollen auch die Medienschaffenden profitieren. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) eröffnet. Sie dauert bis zum 15. September 2023.