Fairness bei der Finanzierung der Familienzulagen
Bern, 24.5.2023 - Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Motion um und verpflichtet die Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) einzuführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat er die Botschaft zu einer Änderung des Familienzulagengesetzes verabschiedet. Betroffen sind fünfzehn Kantone.