Der Bundesrat unterstützt die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat
Bern, 24.5.2023 - Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an Rats- oder Kommissionssitzungen teilnehmen, sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 24.5.2023 für eine entsprechende Ausnahmeregelung im Erwerbsersatzgesetz ausgesprochen.