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Veröffentlicht am 23. August 2023

Die gewaltfreie Erziehung soll gesetzlich verankert werden

Bern, 23.8.2023 - Der Bundesrat schlägt vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Er setzt damit einen Auftrag des Parlaments um. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, in der Erziehung weder körperliche Bestrafungen noch andere Formen entwürdigender Gewalt anzuwenden. Damit soll insbesondere die Prävention gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 23. August 2023 die Vernehmlassung für die Änderung des ZGB eröffnet.