Die Ausführungsbestimmungen zur Reform AHV 21 treten am 1.1.2024 in Kraft
Bern, 30.8.2023 - Die Umsetzung der Reform AHV 21 bedingt Änderungen auf Verordnungsstufe, zu welchen eine Vernehmlassung stattgefunden hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gutgeheissen. Sie tritt zusammen mit der Reform am 1. Januar 2024 in Kraft.