Die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge sind kein Hindernis für eine nachhaltige Vermögensbewirtschaftung
Bern, 30.8.2023 - Die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge stellen für die Pensionskassen kein Hindernis dar, ihre Vorsorgevermögen nachhaltig zu bewirtschaften. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 30. August 2023 verabschiedet hat.