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Veröffentlicht am 15. Dezember 2006

Schweiz übernimmt Rahmenverordnung für EU-Liste verbotener Fluggesellschaften

Bern, 15.12.2006 - Im vergangenen März hatte die Schweiz die EU-Liste mit Gesellschaften übernommen, die aus Sicherheitsgründen mit einem Landeverbot belegt sind. Heute hat der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU vereinbart, auch die entsprechende Rahmenverordnung ins bilaterale Luftverkehrsabkommen aufzunehmen. Die Verordnung enthält die Pflicht für Reiseanbieter, Passagiere darüber zu informieren, welche Gesellschaft einen gebuchten Flug durchführt.