Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2024
Bern, 11.9.2023 - Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 1,25 Prozent.