Bundesrat analysiert Formvorschriften im Privatrecht
Bern, 15.9.2023 - Einzelne Rechtsgeschäfte unterstehen besonderen Formvorschriften. Sie sind also nur gültig, wenn sie in der vorgeschriebenen Form abgeschlossen werden. Insgesamt bilden diese Formvorschriften kein relevantes Hindernis für die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 15. September 2023 gutgeheissen hat. Bereits heute sind private Rechtsgeschäfte in der Regel ohne bestimmte Form gültig. Die geltenden Ausnahmen hingegen sind zum Schutz bestimmter Vertragsparteien auch für die Zukunft wichtig.