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Veröffentlicht am 22. September 2023

Berichterstattung zur nachhaltigen Unternehmensführung: Bundesrat beschliesst Eckwerte

Bern, 22.9.2023 - Der Bundesrat hat von den aktuellen Entwicklungen in der EU im Zusammenhang mit der nachhaltigen Unternehmensführung Kenntnis genommen. In einer Aussprache vom 22. September 2023 hat er seinen früheren Entscheid bekräftigt, dass das Schweizer Recht international abgestimmt werden soll. Zugleich hat er die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Unter anderem soll der Schwellenwert für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von 500 auf 250 Mitarbeitende gesenkt werden (analog Regelung OR Art. 727).