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Veröffentlicht am 28. September 2023

Usbekistan: Anklage gegen Gulnara Karimova und ehemaligen Geschäftsführer eines Telekommunikationsunternehmens beim Bundesstrafgericht eingereicht

Bern, 28.9.2023 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Strafuntersuchung gegen Gulnara Karimova, Tochter des ehemaligen Präsidenten der Republik Usbekistan Islam Karimov, und den ehemaligen Geschäftsführer der usbekischen Niederlassung eines russischen Telekommunikationsunternehmens abgeschlossen und am 28.09.2023 Anklage beim Bundesstrafgericht (BstGer) eingereicht. Gemäss Anklageschrift waren die beiden Beschuldigten an einer kriminellen Organisation beteiligt, die in verschiedenen Ländern, unter anderem in der Schweiz, aktiv war. Die Anschuldigungen erstrecken sich über einen Zeitraum von 2005 bis 2013 und umfassen die Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB) sowie Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).